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Wirtschaftsrecht
03.12.2012
Wirtschaftsrecht
BR: Gegen die Pflicht zum Nachteilsausgleich im Derivate-Handel

Der Bundesrat hat Änderungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (17/11289) verlangt. Bei diesem nach der englischen Abkürzung auch „EMIR-Ausführungsgesetz" genannten Vorhaben, das Teil der Finanzmarktregulierung ist, geht es vor allem um Derivate-Geschäfte. Der Bundesrat verlangt in seiner von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/11690) vorgelegten Stellungnahme vor allem die sog. Nachteilsausgleichsverpflichtung für Insolvenzgläubiger gegen zentrale Gegenparteien im Derivategeschäft zu streichen. Dadurch würde die Wettbewerbsfähigkeit der Clearing-Dienstleistungen im Vergleich zu internationalen Wettbewerbern erheblich geschwächt. In ihrer Gegenäußerung sichert die Bundesregierung eine Prüfung zu.
(hib-Meldung vom 3.12.2012) 

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