BGH: Gaspreiserhöhung – Zustimmung durch konkludentes Handeln auch bei Sondervertragskunden (Entscheidungsreport)
BGH, Urteil vom 14.7.2010 - VIII ZR 327/07
-------------------------------------------------------Zum Entscheidungsreport
Leitsätze (Nicht Amtlich)
1. Konkludente vertragliche Vereinbarungen sind auch bei Sonderkundenverträgen möglich.
2. Auch bei Sonderkundenverträgen ist es deshalb interessengerecht, einen einseitig erhöhten Gaspreis nicht mehr auf seine Billigkeit zu überprüfen, wenn der Kunde nach Übersendung der Jahresabrechnung den Gasbezug fortsetzt, ohne die Preiserhöhung in angemessener Zeit zu beanstanden.
3. Das Versorgungsunternehmen kann Bezugskostensteigerungen durch Vorlage einer Wirtschaftsprüferbestätigung schlüssig darlegen.
-------------------------------------------------------
Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Lorenz Zabel, LL.M. (Madison), Rechtsanwalt / Senior Associate bei Hogan Lovells, Frankfurt