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Wirtschaftsrecht
04.03.2013
Wirtschaftsrecht
OLG Köln: Fußnotenhinweis bei aufgestelltem Werbeplakat

Findet sich ein notwendiger Hinweis auf einem Werbeplakat in einer Fußnote, so genügt das den Anforderungen des § 1 Abs. 1 und 6 PAnGV in der Regel nicht, wenn das Plakat so auf einem vor einem Ladenlokal positionierten Plakataufsteller angebracht ist, dass der interessierte Verbraucher den Fußnotentext nur lesen kann, indem er sich herunterbeugt, in die Hocke geht oder auf andere Weise seine Position nach unten verändert.
OLG Köln, Urteil vom 30.11.2012 – 6 U 114/12
Volltext:BB-ONLINE BBL2013-514-3 unter www.betriebs-berater.de

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