OLG München: Funktion „Sprecher der Geschäftsführung" nicht eintragungsfähig
Mit Beschluss vom 5.3.2012 - 31 Wx 47/12 - hat das OLG München entschieden: In das Handelsregister kann die Funktion eines von mehreren Geschäftsführern einer
GmbH als "Sprecher der Geschäftsführung" nicht eingetragen werden.