BGH: Fristverlängerungsantrag – Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung des Fristendes
Der BGH hat mit Beschluss vom 16.10.2014 – VII ZB 15/14 - wie folgt entschieden: Geht auf einen Fristverlängerungsantrag keine gerichtliche Mitteilung ein, muss sich der Prozessbevollmächtigte rechtzeitig über das wirkliche Ende der Frist – gegebenenfalls durch Rückfrage bei Gericht – Gewissheit verschaffen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 24.11.2009 VI ZB 69/08, MDR 2010, 401).