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Wirtschaftsrecht
10.12.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Fristüberwachung durch Kanzleimitarbeiter

Der BGH hat mit Beschluss vom 29.10.2013 - X ZB 17/12 - entschieden:


a) Ein Anwalt muss durch allgemeine Anweisungen sicherstellen, dass sein Büropersonal nicht eigenmächtig im Fristenkalender eingetragene Fristen ändert oder löscht. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine außergewöhnliche Verfahrensgestaltung Anlass zur Prüfung gibt, ob die bereits eingetragenen Fristen maßgeblich bleiben oder nicht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - I ZB 108/05, AnwBl 2007, 869 Rn. 5).


b) Diese Grundsätze sind auch für die Überwachung von Validierungsfristen für ein Patent heranzuziehen.


c) Eine an die mit der Fristüberwachung betrauten Mitarbeiter der Kanzlei gerichtete Anweisung, alle erkennbaren Probleme und Fragen mit dem verantwortlichen Anwalt zu klären, reicht zur Erfüllung der sich daraus ergebenden Pflichten nicht aus.

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