OLG Düsseldorf: Fristlose die Unternehmenssanierung bezweckende Kündigung eines Dienstvertrags
Mit - rechtskräftigem - Urteil vom 27.11.2007 - I-24 U 67/07 - hat das Düsseldorf entschieden: Die fristlose Kündigung eines Dienstvertrages, der die „Sanierung" eines nicht mehr rentablen Unternehmens bezweckt, kann bei wiederholten abfälligen Äußerungen des Geschäftsführers der beauftragten Gesellschaft über den Inhaber des zu sanierenden Unternehmens gerechtfertigt sein, insbesondere wenn der „Sanierer" mehrfach eigenen wirtschaftlichen Interessen den Vorzug vor dem „Sanierungserfolg" gibt. Die durch entsprechende Äußerungen bewirkte Störung des Vertrauensverhältnisses macht eine Abmahnung entbehrlich.