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Wirtschaftsrecht
15.03.2016
Wirtschaftsrecht
BGH: Fristenkontrolle – zum Ausgleich fehlender allgemeiner organisatorischer Regelungen durch anwaltliche Einzelanweisung

Der BGH hat mit Beschluss vom 25.2.2016 – III ZB 42/15 – entschieden: Eine Einzelanweisung, die das Fehlen allgemeiner organisatorischer Regelungen zur Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze ausgleichen kann, setzt voraus, dass der Rechtsanwalt für einen bestimmten Fall genaue Anweisungen erteilt, die eine Fristwahrung sicherstellen. Erschöpft sich die Einzelanweisung lediglich darin, die Art und Weise, den Zeitpunkt sowie den Adressaten der Übermittlung zu bestimmen, genügt dies nicht (Bestätigung und Fortführung des Senatsbeschlusses vom 12. September 2013 - III ZB 7/13, NJW 2014, 225).

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