EuGH: Fremdbesitzverbot bei Apotheken verstößt nicht gegen Europarecht
Der EuGH hat mit Urteil vom 19.5.2009 - verb. Rs. C-171/07, C-172/07, C-531/06 - entschieden, dass die Niederlassungsfreiheit und der freie Kapitalverkehr einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, die Personen, die keine Apotheker sind, den Besitz und den Betrieb von Apotheken verwehrt. Diese Beschränkung lässt sich mit dem Ziel rechtfertigen, eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
(Quelle: PM EuGH vom 19.5.2009)