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Wirtschaftsrecht
15.02.2011
Wirtschaftsrecht
LG Berlin: Freispruch für Ex-Bankmanager Klaus-Rüdiger Landowsky im sog. „Bankenverfahren"

Das LG Berlin hat mit Urteil vom 14.2.2011 - (526) 2 StBJs 1173/01 KLs (4/05) - fünf ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung und sieben ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats der Immobilen und Baumanagement der Bankgesellschaft Berlin GmbH (IBG) im „Bankenverfahren" vom Vorwurf der Untreue zum Nachteil der IBG freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten u. a. vorgeworfen, sie hätten die im Gegenzug für die langfristig abgegebenen Mietgarantien über 25 Jahre vereinnahmten Mietgarantieprovisionen nicht ausreichend kalkuliert.  Nach Auffassung des LG sei das Verhalten der Angeklagten bei den Fondsschließungen im Ergebnis trotz Mängeln in der Kalkulation der Mietgarantiegebühren als insgesamt nicht pflichtwidrig einzustufen. Im Übrigen habe die Beweisaufnahme ergeben, dass die Gesellschafterinnen der IBG in Kenntnis der Risiken der Fortsetzung der LBB-Fonds-Reihe mit den anklagegegenständlichen Fonds zugestimmt hätten. Diese Zustimmung sei ihrerseits nicht pflichtwidrig und schließe den Tatbestand der Untreue daher aus.

Da es für eine Strafbarkeit wegen Untreue auf den Zeitpunkt der Fondsschließungen ankomme und die IBG zu diesen Zeitpunkten nach allen internen und externen Gutachten nachweislich nicht in ihrer Existenz gefährdet gewesen sei, scheide eine Verurteilung auch dann aus, wenn - wie hier - die IBG später bilanziell überschuldet gewesen sei, weil sich das Risiko aus den Mietgarantieverpflichtungen eben erst später manifestiert habe.

(PM LG Berlin vom 14.2.2011)

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