R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
13.11.2009
Wirtschaftsrecht
OLG Düsseldorf: Freispruch der Rossmann GmbH in Kartellbußgeldverfahren

Der zweite Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat am 12.11.2009 in einem Kartellbußgeldverfahren Herrn Dirk Rossmann und die Dirk Rossmann GmbH von dem Vorwurf freigesprochen, im Jahr 2005 in 257 Fällen gegen das Verbot des Angebots von Waren unter Einstandspreis (§ 20 Abs. 4 S. 1 und 2 GWB) verstoßen zu haben. Das OLG hob ein vom Bundeskartellamt gegen Rossmann verhängtes Bußgeld wegen unbilliger Behinderung in Höhe von 300.000 Euro auf. Für Rossmann sei dies ein "Freispruch erster Klasse", betonte der Richter. Die Dirk Rossmann GmbHdarf damit weiterhin den von Lieferanten eingeräumten Werbekostenzuschuss (WKZ) preismindernd auf die beworbenen Produkte umlegen und diese dadurch günstig anbieten. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf kann gegen das Urteil Rechtsbeschwerde zum BGH einlegen.

stats