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Wirtschaftsrecht
29.01.2010
Wirtschaftsrecht
OLG Stuttgart: Freigabeverfahren - Rückwirkende Anwendung des neuen Quorumserfordernisses verfassungsgemäß

Das OLG Stuttgart hat mit Beschluss vom 19.10.2009 - 20 AR(Freig.) 1/09 - entschieden:  Die durch das ARUG neu geschaffene Vorschrift des § 319 Abs. 6 S. 3 Nr. 2 AktG n. F. ist mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) resultierenden Gebot der Normenklarheit und -bestimmtheit wie auch mit der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) vereinbar. Die rückwirkende Anwendung des Quorumserfordernisses des § 319 Abs. 6 S. 3 Nr. 2 AktG n. F. auf nach dem 1.9.2009 anhängig gewordene Freigabeverfahren verstößt nicht

gegen das auch im Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG zu berücksichtigende Vertrauensschutzprinzip. Nach übereinstimmender Erledigungserklärung in der Hauptsache kann auch im Freigabeverfahren ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss über die Kosten des Verfahrens entschieden werden (§§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 S. 2 AktG n. F. i.V. mit §§ 91a Abs. 1, 128 Abs. 3 ZPO analog).

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