BGH: Fortsetzungsfeststellungsklage im Verfahren der Zusammenschlusskontrolle
In Sachen Springer/Pro Sieben hat der Kartellsenat mit Beschluss vom 25.9.2007 - KVR 30/06 - entschieden, dass ausnahmsweise ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse
nach § 71 Abs. 2 S. 2 GWB schon dann zu bejahen ist, wenn die Beteiligten darlegen können, dass sie an der Klärung der durch die Untersagungsverfügung aufgeworfenen Fragen ein besonderes berechtigtes Interesse haben, das sich auch aus der Präjudizierung eines entsprechenden, wenn auch derzeit noch nicht absehbaren Zusammenschlussvorhabens ergeben kann.
Dazu demnächst die Entscheidung im Volltext mit einem Kommentar von Herrlinger, RA, White & Case LLP, Hamburg.