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Wirtschaftsrecht
30.10.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Fortsetzung eines entgegen § 7 Abs. 1 KapMuG ausgesetzten Rechtsstreites

Mit Beschluss vom 11.9.2012 - XI ZB 32/11 - hat der BGH entschieden: Ist ein Rechtsstreit entgegen § 7 Abs. 1 KapMuG ausgesetzt worden, können die Parteien jederzeit dessen Fortsetzung verlangen, auch wenn sie zuvor gegen den Aussetzungsbeschluss kein Rechtsmittel eingelegt haben.

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