BGH: Fortführung anhängiger Anfechtungsklagen durch Insolvenzverwalter
Der BGH hat mit Beschluss vom 7.3.2013 - IX ZR 222/12 - entschieden: Der Insolvenzplan kann die Befugnis des Insolvenzverwalters, anhängige Anfechtungsklagen fortzuführen, auf bestimmte Verfahren beschränken.