OLG Celle: Fortbestehen in England erloschener Limited als Personengesellschaft in Deutschland
Mit Beschluss vom 29.5.2012 - 6 U 15/12 - hat das OLG Celle entschieden: Hört eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ihren Sitz in England hat, dort auf zu bestehen, weil sie im dortigen Gesellschaftenregister gelöscht wird, besteht sie, wenn sie ihre Geschäftstätigkeit in Deutschland fortsetzt, hier fort, falls sie ein Handelsgewerbe betreibt, als offene Handelsgesellschaft, sonst als Gesellschaft bürgerlichen Rechts.