BGH: Fortbestand von Unterlizenzen beim Erlöschen der Hauptlizenz - Take Five
Mit Urteil vom 19.7.2012 - I ZR 24/11 - hat der BGH entschieden: Das Erlöschen der Hauptlizenz führt in aller Regel auch dann nicht zum Erlöschen der Unterlizenz, wenn der Hauptlizenznehmer dem Unterlizenznehmer ein ausschließliches Nutzungsrecht gegen Beteiligung an den Lizenzerlösen eingeräumt hat und die Hauptlizenz nicht aufgrund eines Rückrufs wegen Nichtausübung, sondern aus anderen Gründen (hier: einvernehmliche Aufhebung des Hauptlizenzvertrages) - erlischt (Fortführung von BGH, 26.3.2009 - I ZR 153/06, BGHZ 180, 344 - Reifen Progressiv).