OLG Stuttgart: Fortbestand des Handelvertretervertrags bei Vermögensübergang von OHG auf GmbH
Mit Urteil vom 30.5.2011 - 5 U 189/10 - hat das OLG Stuttgart entschieden: Für den Fortbestand eines Handelsvertretervertrags ist es ohne unmittelbaren Einfluss, wenn in einer als OHG organisierten Handelsvertretung nach und nach die OHG-Gesellschafter ihre Anteile in eine GmbH einbringen und auf diese Weise dann letztlich das Vermögen der OHG analog § 738 BGB auf die GmbH übergeht. Ein solcher Rechtsformwechsel allein rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung durch den Unternehmer nicht und stellt auch kein schuldhaftes Verhalten des Vertragspartners dar. Der Handelsvertretung verbleibt daher der Handelsvertreterausgleichsanspruch.