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Wirtschaftsrecht
18.06.2013
Wirtschaftsrecht
BT: Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Am 13.6.2013 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten beschlossen. Im Gegensatz zum außerprozessualen Geschäftsverkehr, der in vielen Bereichen inzwischen auf elektronischem Wege erfolgt, basiert die Kommunikation mit der Justiz bislang noch fast ausschließlich auf Papier. Aus diesem Grund soll dort, wo es sinnvoll erscheint, der gerichtliche Posteingang und Postausgang von Papier auf Mail umgestellt werden. Mit der flächendeckenden Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs für alle Gerichtsbarkeiten soll ein weiterer Schritt hin zu mehr Bürgernähe vollzogen werden. Weiterhin schafft die Neuregelung Rechtssicherheit für Bürger und Wirtschaft, wie zum Beispiel besondere Vorschriften über die Beweiskraft von De-Mail-Nachrichten und über den Beweiswert von gescannten öffentlichen Urkunden im Prozess.

(PM BMJ vom 17.6.2013)

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