EuGH: Flugannullierung – Fluggast hat Anspruch auf Ausgleichsleistung in Landeswährung seines Wohnorts
Mit Urteil vom 3.9.2020 – C-356/19 – hat der EuGH entschieden, dass ein Fluggast, dessen Flug annulliert wurde oder erheblich verspätet war, die Zahlung der vom Unionsrecht vorgesehenen Ausgleichsleistung in der Landeswährung seines Wohnortes verlangen kann. Es wäre mit dem Erfordernis einer weiten Auslegung der Fluggastrechte sowie mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung der geschädigten Fluggäste unvereinbar, eine Zahlung in der Landeswährung zu verweigern.
(PM EuGH Nr. 100/20 vom 3.9.2020)