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Wirtschaftsrecht
06.05.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Flexible Preisangaben in Reisekatalogen zulässig – Costa del Sol

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 29.4.2010 – I ZR 23/08 – entschieden, dass ein „tagesaktuelles Preissystem“, bei dem sich der Reiseveranstalter in seinem Prospekt für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzu- und -abschläge bis zu 50 Euro für jede Flugstrecke vorbehält, nicht gegen geltendes Preisrecht verstößt. Denn ein solcher Preisanpassungsvorbehalt ist – so der BGH – jedenfalls nach der seit 1.11.2008 geltenden Regelung in § 4 Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB-InfoV zulässig. Er ermöglicht den Reiseveranstaltern bei katalogbasierten Angeboten eine größere Preisflexibilit ät, wie sie beim Internetvertrieb ohne Weiteres besteht. Auf den Umstand, dass sich die endgültigen Preise in diesem Rahmen noch vor der Buchung ändern könnten, wurde mit ausreichender Deutlichkeit hingewiesen. (PM BGH vom 29.4.2010)

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