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Wirtschaftsrecht
07.05.2013
Wirtschaftsrecht
BT: Finanzwirtschaft unzufrieden mit Umsetzung von CRD IV

Die deutsche Finanzwirtschaft übt weiter Kritik an schärferen Eigenkapitalvorschriften und stärkeren Meldepflichten für die Kreditinstitute. In einer Anhörung des Finanzausschusses am 7.5.2013 stieß besonders die Absicht der Bundesregierung auf Kritik, die Meldegrenzen für Kredite von 1,5 Mio. auf eine Mio. Euro zu reduzieren. „Eine Absenkung der Meldeschwelle führt zu einem signifikanten Anstieg der Meldefälle", warnte der Deutsche Sparkassen- und Giroverband in seiner Stellungnahme.

Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und deren Beaufsichtigung sowie die EU-Verordnung über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute (17/10974). Die darin enthaltenen neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken sehen unter anderem vor, dass das „harte Kernkapital" der Finanzinstitute erhöht wird. Außerdem sollen Banken in wirtschaftlich besseren Zeiten verpflichtet werden können, zusätzliches Kapital aufzubauen, um für Konjunkturschwankungen besser vorzubeugen. Der gesamte Prozess wird als „CRD IV" bezeichnet.

Auch die Gruppe Deutsche Börse erneuerte ihre Vorbehalte zum Millionenkreditwesen und sah „erhebliche Ermittlungsaufwände bei geringem Erkenntniswert". Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken sprach von einem „nationalen Alleingang". Dagegen begrüßte die Deutsche Bundesbank die Absenkung. Die Aufsicht komme damit an „die dringend benötigten eingehenderen Analysen der Kreditportfolios der meldepflichtigen Institute". Auch die Bildung von Kapitalpuffern, damit in schwierigen Zeiten auftretende Verluste aufgefangen werden können, wurde begrüßt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wies darauf hin, dass in anderen Ländern viel niedrigere Meldeschwellen für Kredite gelten würden, in Frankreich etwa 25.000 Euro.

Insgesamt begrüßte die Bundesbank den Entwurf der Bundesregierung, und auch die BaFin bewertete ihn als „wichtigen Schritt nach vorn". Professor Günter Franke (Universität Konstanz) erklärte in seiner Stellungnahme: „Insgesamt erscheint mir die Umsetzung in nationales Recht gelungen." Man müsse aber ganz genau prüfen, ob die Regelungen zu den Kapitalpuffern „das bewirken, was wir wollen". Positive Aspekte nannte die Organisation Finance Watch, erklärte aber auch, das Maßnahmenpaket enthalte „die gleiche übermäßig komplexe, undurchsichtige und selbst-kalibrierende Methodologie wie sein Vorgänger". Das trage nicht zur Wiederherstellung von Vertrauen bei.

Änderungen bei den Anforderungen an die Qualifizierung von Aufsichts- und Verwaltungsräten und bei den Höchstzahlen für Mandate verlangte der Deutsche Sparkassen- und Giroverband. Kommunale Mandatsträger und Hauptverwaltungsbeamte müssten ihren Aufgaben nachkommen können: „Die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten durch Hauptverwaltungsbeamte und kundige kommunale Mandatsträger in verschiedenen kommunal getragenen Unternehmen trägt wesentlich zur Stabilisierung der gesamten Kommune bei und ist unabdingbar zur Demokratisierung der regionalen Wirtschaft", erklärte die Organisation. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände kritisierte die Einschränkungen als Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts.

Sonderaspekte sprachen andere Organisationen in ihren Stellungnahmen an. So erklärte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, der Anteil der Gewerbefinanzierungen in den Hypothekendeckungsstöcken sei seit Jahren ansteigend. Ursprünglich private Wohngebäudefinanzierungspools würden damit verwässert und anfällig für konjunkturellen Schwankungen. Daher müsse es bessere Informationen über die Zusammensetzung der Deckungsstöcke geben.

Der Verband der Auslandsbanken machte darauf aufmerksam, dass nach einer Vorschrift in dem Gesetzespaket allen heute aktiven Zweigstellen ausländischer Institute die Erlaubnis entzogen werden müsse. Es dürften auch keine neuen Zweigstellen ausländischer Banken gegründet werden. Der europäische Richtliniengeber habe aber die Duldung von Zweigstellen von Auslandsbanken nicht verbieten wollen.

(hib-Meldung vom 7.5.2013)

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