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Wirtschaftsrecht
27.12.2013
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Finanzminister schaffen Durchbruch bei Bankenunion

Die EU-Finanzminister haben sich in der Nacht zum 19.12.2013 politisch auf einen gemeinsamen Abwicklungsmechanismus für pleitebedrohte Geldhäuser geeinigt.


Um die Bankenunion zu vollenden und den Steuerzahler bei künftigen Bankenkrisen wirksam zu schützen, streben die Mitgliedstaaten bis Ostern einen endgültigen Kompromiss mit dem EU-Parlament an.


Seit Ausbruch der Finanzkrise hat die Kommission 28 ineinandergreifende Gesetze zur besseren Aufsicht und Regulierung des Finanzsektors auf den Weg gebracht. Damit sollen künftig milliardenteure Rettungsaktionen für Banken vermieden werden. In der Euro-Zone entsteht eine Bankenunion, mit der die unheilvolle Verbindung von Banken und ihren Heimatstaaten durchbrochen wird - nämlich in dem EU-Regeln bei Bankenaufsicht und -abwicklung innerhalb der Euro-Zone zentralisiert angewendet werden. Dies ist eine Voraussetzung dafür, um den Finanzsektor mittel- und langfristig zu stabilisieren und die Kreditvergabe der Banken besonders in den Krisenländern wieder in Gang zu bringen.


Dies sind die wesentlichen Elemente eines gemeinsamen Abwicklungsmechanismus für Banken, auf den sich die Finanzminister geeinigt haben: Rutscht eine grenzüberschreitend tätige Bank in Schieflage, kann ein zentrales Bankenabwicklungsgremium demnach  in kürzester Zeit Entscheidungen treffen. Die Europäische Zentralbank informiert als zuständiger Bankenaufseher das Abwicklungsgremium, die Europäische Kommission und alle betroffenen nationalen Behörden. Der Exekutivausschuss des Abwicklungsgremiums besteht aus fünf ständigen Mitgliedern und würde dann in den meisten Fällen entscheiden, wie weiter mit der Bank verfahren wird. Die Entscheidung tritt in Kraft, wenn nicht der Rat der EU-Mitgliedsstaaten mit einer einfachen Mehrheit auf Vorschlag der Kommission binnen 24 Stunden sein Veto einlegt oder Änderungen am Abwicklungsplan verlangt. Das Plenum des Abwicklungsgremiums mit den Vertretern aller Mitgliedsstaaten der Bankenunion wird nur gefragt, wenn eine Bankenabwicklung einen großen Teil des gemeinsamen Fondsvolumens beanspruchen würde.


Die Euro-Staaten haben zugesichert, bis zum 1.3.2014 durch zwischenstaatliche Verträge mit der schrittweisen Vergemeinschaftung eines allein durch Banken finanzierten Abwicklungsfonds zu beginnen. Der Fonds soll innerhalb von zehn Jahren ein Zielvolumen von über 50 Mrd. Euro erreichen. Während der Aufbauphase des neuen Abwicklungsfonds halten die Mitgliedsstaaten eigene Lösungen zu einer Brückenfinanzierung bereit oder könnten unter strengen Bedingungen auch eine direkte Bankenrekapitalisierung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM in Betracht ziehen. Dies hielten die Finanzminister der gesamten EU und der Eurogruppe in einer separaten Erklärung fest.


Binnenmarktkommissar Michel Barnier sagte nach der Einigung: "Die Kommission ist nicht mit jedem einzelnen Punkt der allgemeinen Ausrichtung des Rates einverstanden, aber es wurden große Fortschritte in sehr kurzer Zeit erzielt. Viele fragen mich, ob ich enttäuscht bin, dass die Kommission nicht den Auslöseknopf für eine Bankenabwicklung drückt. Das bin ich nicht. Ich habe immer gesagt, dass eine europäische Institution den Auslöser drücken soll, egal welche. Auch vergangene Woche habe ich das gesagt, als ich erklärte, dass die bis dahin gefundene Lösung zu komplex war. In vielerlei Hinsicht ist die Einigung von dieser Nacht schon besser als die Texte der vergangenen Woche. Dies ist nun eine gute Basis, um die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zu beginnen." 


(PM EU-Kommission vom 19.12.2013)

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