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Wirtschaftsrecht
08.11.2012
Wirtschaftsrecht
BT: Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin wird bis 2014 verlängert

Der Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin wird bis Ende 2014 verlängert. Einem entsprechenden Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eines Dritten Gesetzes zu Umsetzung eines Maßnahmenpaketes zur Stabilisierung des Finanzmarktes Gesetzentwurf (17/11138) stimmte der Haushaltsausschuss am 7.11.2012 mit den Stimmen der Koalitionsabgeordneten in geänderter Fassung zu. Die Opposition votierte dagegen.

Das im Oktober 2008 verabschiedete Finanzmarktstabilisierungsgesetz und die Erweiterung des Instrumentariums durch das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz hätten wesentlich zur Stabilisierung des Finanzmarktes beigetragen, heißt es im Gesetzentwurf. Trotzdem bestünden auch angesichts der anhaltenden Staatsschuldenkrise im Euroraum weiterhin potenzielle Gefahren für die Finanzmarktstabilität.

Die Sprecher der Koalition betonten, dass es sich bei der Verlängerung des Finanzmarktstabilisierungsgesetz vor allem um eine Vorsorgemaßnahme handele. Einen konkreten Grund gebe es nicht.

Die SPD-Fraktion erkannte in dem Gesetzentwurf zwar gewisse Fortschritte, konnte aber trotzdem nicht zustimmen, da nach ihrer Meinung die Bankenabgabe nicht zur Finanzierung ausreichen werde. Die Verluste würden trotzdem beim Steuerzahler verbleiben. Deshalb forderten sie in einem Änderungsantrag eine höhere Bankenabgabe. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.

Bündnis 90/Die Grünen warfen der Regierung vor, sie verhindere auf europäischer Ebene die Schaffung entsprechender Strukturen, damit ein deutsches Gesetz nicht nötig werde. Die Linksfraktion wies darauf hin, dass es in der Vergangenheit schon zwei „Bad Banks" gegeben habe, bei denen der Steuerzahler habe zahlen müssen.

In zwei angenommenen Änderungsanträgen der Koalition wurde u. a. festgelegt, dass die Restrukturierung der Banken die Regel sei; Stabilisierungsmaßnahmen sollen die Ausnahme bleiben. Zudem soll die Rekapitalisierung durch die SoFFin nachrangig sein, zunächst sind die Eigentümer in der Pflicht. Die Finanzierung soll dabei über die Bankengabe erfolgen.

(hib-Meldung vom 8.11.2012)
Hinweis der Redaktion: Vgl. dazu demnächst den Beitrag von Schalast.

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