Bundesrat: Finanzmarktstabilisierungs- ergänzungsgesetz verabschiedet
Am 3.4.2009 hat der Bundesrat dem so genannten Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz zugestimmt. Die Ergänzung beinhaltet Änderungen im Gesellschafts- und Übernahmerecht. Zudem ist eine im Gesetz beschriebene mögliche Lösung die vollständige Übernahme eines angeschlagenen Finanzinstituts durch den Staat. (Quelle: PM BMF vom 3.4.2009)