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Wirtschaftsrecht
28.03.2013
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Finanzierung für langfristige Investitionen verbessern

Die EU-Kommission will bestehende Hindernisse für langfristige Investitionen und Finanzierungen beseitigen. Dazu hat sie am 25.3.2013 eine dreimonatige öffentliche Konsultation gestartet. EUBinnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte hierzu: „Europas Wirtschaft steht vor gewaltigen Herausforderungen und muss unter anderem einen enormen Bedarf an langfristigen Investitionen decken. Diese sind eine wesentliche Voraussetzung für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit und unterstützen die Rückkehr zu nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung in Europa. Dafür sind langfristige Finanzierungen erforderlich. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Wirtschaft und unser Finanzsektor – einschließlich der Banken und institutioneller Anleger wie Versicherer und Pensionsfonds – in der Lage sind, langfristige Investitionen zu finanzieren. Dies ist eine wichtige, aber komplexe Aufgabe.“ Langfristige Investitionen sind Ausgaben, die die Produktionskapazität der Wirtschaft erhöhen. Dazu gehören u. a. Infrastrukturen für Energie, Verkehr und Kommunikation, Industrie- und Serviceeinrichtungen, Technologien für Klimaschutz und Ökoinnovation, aber auch Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung. Da der Finanzsektor in Europa es seit Beginn der Finanzkrise weniger gut schafft, Ersparnisse in langfristige Investitionen zu lenken, muss geprüft werden, was für eine bessere Verfügbarkeit langfristiger Finanzierungen getan werden kann. Die im Rahmen der Konsultation eingehenden Antworten werden der EU-Kommission bei der Suche nach Lösungen zur Überwindung der Hindernisse für langfristige Finanzierungen helfen. Folgemaßnahmen können die Form legislativer, aber auch anderer Maßnahmen annehmen. (hib-Meldung vom 25.3.2013) BFM: KfW-Gesetz soll geändert werden Das Bundesfinanzministerium (BMF) soll im Benehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium in Zukunft per Rechtsverordnung festlegen können, welche bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften bei der staatlichen Förderbank KfW anzuwenden sind. In einem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (17/12815) heißt es, die KfW unterliege nicht dem Kreditwesengesetz, weil sie ein besonderes Geschäftsmodell habe, einen gesetzlich festgelegten staatlichen Auftrag verfolge und daher grundsätzlich nicht mit anderen Kreditinstituten vergleichbar sei. Außerdem sei sie von der Vorschriften der europäischen Bankenrichtlinie ausgenommen. Zwar halte die KfW bereits heute wesentliche Aufsichtsvorschriften freiwillig ein, aber es gebe „ein Bedürfnis, rechtsverbindlich und transparent festlegen zu können, welche bankenaufsichtlichen Standards für die KfW entsprechend gelten. Dabei müsse auch weiterhin die besondere Rolle der KfW berücksichtigt werden, schreiben die Fraktionen.
(hib-Meldung vom 20.3.2013)

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