VG Frankfurt a. M.: Finanzdienstleistungsaufsicht (IFG) - Beiladung zu ausgesetztem Verfahren
Mit Beschluss vom 23.8.2013 - 7 K 4127/12.F - hat das VG Frankfurt a. M. entschieden: Für die Dauer der Aussetzung eines Verfahrens (hier wegen eines Vorabentscheidungsersuchens an den EuGH) scheidet die Beiladung eines potenziell Drittbetroffenen zwingend aus. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob der Insolvenzverwalter einer seit Jahren aufgelösten und ursprünglich als Finanzdienstleister tätigen GmbH, die von diesem liquidiert wird, zu einem Verfahren auf Zugang zu Informationen, die bei der BaFin vorhanden sind, notwendig beizuladen ist.