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Wirtschaftsrecht
02.12.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Filmfonds

Der BGH hat mit Urteil vom 8.10.2009 - III ZR 207/07 -  entschieden: Der Anleger trägt nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für einen gegen die Treuhandkommanditistin eines Filmfonds erhobenen Vorwurf, den Anleger bei Annahme seines Vertragsangebots zum Abschluss eines Treuhandvertrags nicht über ihr bekannte regelwidrige Auffälligkeiten informiert zu haben, die sich so nicht aus der Lektüre des Emissionsprospekts erschlossen.

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