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Wirtschaftsrecht
03.04.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Fiktive Schadensabrechnung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB

Der BGH entschied in seinem Urteil vom 19.2.2013 – VI ZR 69/12 - wie folgt: Bei einer (fiktiven) Schadensabrechnung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB umfassen die erforderlichen Reparaturkosten auch allgemeine Kostenfaktoren wie Sozialabgaben und Lohnnebenkosten.

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