BGH : Feststellungsklage gegen Steuerberater auf Ersatz künftiger Vermögensschäden
Mit Urteil vom 10.7.2014 - IX ZR 197/12 - hat der BGH entschieden: Einer gegen einen Steuerberater gerichteten Feststellungsklage auf Ersatz künftiger Vermögensschaden darf das Feststellungsinteresse nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil noch keine Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Berater droht; ein Feststellungsinteresse kann sich auch daraus ergeben, dass der Eintritt eines Schadens wahrscheinlich ist.