BGH: Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der BGH hat mit Beschluss vom 3.12.2009 – IX ZB 280/08 – entschieden: Ist das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden, kann die Vergü tung des vorläufigen Insolvenzverwalters vom Insolvenzgericht nicht im Verfahren nach §§ 63, 64 InsO, §§ 8, 10, 11 InsVV festgesetzt werden; in diesem Fall ist der vorläufige Insolvenzverwalter wegen seines Vergütungsanspruchs auf den ordentlichen Rechtsweg zu verweisen (Bestätigung von BGHZ 175, 48; BGH, Beschl. v. 23.7.2004 – IX ZB 256/03).