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Wirtschaftsrecht
29.05.2017
Wirtschaftsrecht
BGH: Fehlverwendung von Anlegergeldern – Nichterfüllung einer Aufklärungspflicht als Täuschung durch Unterlassen

Der BGH hat mitBeschluss vom 8.3.2017 – 1 StR 466/16 – entschieden: Vorangegangenes gefährliches Tun (Ingerenz) kann eine Aufklärungspflicht nicht nur bei Vorverhalten mit objektivem Täuschungscharakter begründen. Werden durch das Vorverhalten diejenigen vermögensrelevanten Umstände verändert, deren Fortbestehen Grundlage weiterer Vermögensverfügungen des Getäuschten ist, kann dies ebenfalls eine Aufklärungspflicht begründen, die bei Nichterfüllung zu einer Täuschung durch Unterlassen führt.

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