BGH: Fehlerhaftigkeit eines Emissionsprospektes
Mit Urteil vom 23.10.2012 - II ZR 294/11 - hat der BGH entschieden: Ein Emissionsprospekt ist auch dann fehlerhaft, wenn der Umfang der Pflichten eines Mietgaranten nicht so eindeutig festgelegt ist, dass darüber kein Streit entstehen kann, und die
Anleger auf das Risiko einer für den Fonds ungünstigen Auslegung nicht hingewiesen werden.