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Wirtschaftsrecht
11.07.2014
Wirtschaftsrecht
OLG Karlsruhe: Fehlerhafte Werbung im Prospekt eines Filmfonds

 

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 18.6.2014 – 9 U 114/11 - entschieden:

 

1. Bei einem Filmfonds besteht das Hauptrisiko für den Anleger zumeist in der Abhängigkeit des wirtschaftlichen Erfolges vom erwarteten oder erhofften Geschmack des Kinopublikums. Ein Fondsprospekt kann fehlerhaft sein, wenn dieses Risiko verharmlost oder verschleiert wird, beisp

ielsweise durch die unzutreffende Darstellung, ein Totalverlust sei nur bei einem kumulativen "Zusammentreffen mehrerer Risiken" möglich.

2. Die Werbung im Prospekt eines Filmfonds mit dem angeblichen Erfolg eines gleichartigen Vorgängerfonds ("Die Fortsetzung der Erfolgsstory") ist fehlerhaft, wenn eine Aussage über einen wirtschaftlichen Erfolg des Vorgängerfonds zum Zeitpunkt der Werbung nicht möglich ist, weil sich der Erfolg oder Misserfolg auf Grund der speziellen Konzeption des Fonds erst einige Jahre später erkennen lässt. Ob der Vorgängerfonds in seiner Anfangsphase schon bekannte oder künstlerisch wertvolle Filme produziert hat, ist dabei ohne Bedeutung.

3. Eine "Modellrechnung", in der die Erfolgszahlen der langjährigen Weltmarktführer zu Grunde gelegt werden (hier: Erfolgszahlen der sogenannten US-Major-Filmstudios), ist keine geeignete Grundlage zur Beschreibung der Marktchancen eines Marktneulings auf dem Filmmarkt (hier: des Filmfonds IMF 2).

 

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