OLG München: Fehlerhafte Entscheidungen und auch Verfahrensverstöße stellen für sich noch keinen Ablehnungsgrund dar
Das OLG München hat mit Beschluss vom 22.10.2013 - 34 SchH 11/13 - entschieden
Einzelne Verfahrensfehler sowie die Äußerung fehlerhafter Rechtsansichten bilden in der Regel keinen geeigneten Grund zur Schiedsrichterablehnung, dies zumal dann nicht, wenn der Schiedsrichter zu erkennen gibt, in seiner Meinung nicht festgelegt zu sein.