BGH: Fehlerhafte Anlageberatung - Zum Schadensersatz wegen Abschlusses eines notariellen Immobilienkaufvertrags
Mit Urteil vom 15.1.2009 - III ZR 28/08 - hat der BGH wie folgt entschieden: Der durch eine fehlerhafte Anlageberatung Geschädigte kann seinen im Abschluss eines notariellen Kaufvertrages über eine Immobilie mit einem Dritten bestehenden Schaden auch gegenüber dem beratenden Unternehmen in der Weise geltend machen, dass er die Erstattung des gezahlten Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übereignung der erworbenen Kapitalanlage verlangt; dies entspricht dem im allgemeinen Schadenersatzrecht geltenden Prinzip des Vorteilsausgleichs und bedarf keines besonderen Antrags und keiner Einrede des Schuldners (Fortführung des Senatsurteils vom 21.10.2004 ‑ III ZR 323/03 - NJW-RR 2005, 170)