BGH : Fehlendes Feststellungsinteresse bei „vorbeugender“ Feststellungsklage
Mit Urteil vom 4.12.2014 - III ZR 51/13 – hat der BGH entschieden: Einer im Vorgriff auf den Erlass eines Heranziehungsbescheids (hier: Kosten zur Beseitigung von Umweltgefahren) erhobenen "vorbeugenden" (amtshaftungsrechtlichen) Feststellungsklage fehlt grundsätzlich das Feststellungsinteresse.