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Wirtschaftsrecht
06.03.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Fehlende Gesamtbetragsangabe im Darlehensvertrag

Mit Urteil vom 20.1.2009 - XI ZR 504/07 -  hat der BGH entschieden: Die im Darlehensvertrag entgegen § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1b VerbrKrG fehlende Gesamtbetragsangabe hat bei vereinbarungsgemäßer Auszahlung der Darlehensvaluta zur Folge, dass der Darlehensnehmer die Neuberechnung der monatlichen Leistungsraten unter Berücksichtigung der auf den gesetzlichen Zinssatz verminderten Zinsen und gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB die Rückzahlung überzahlter Zinsen verlangen kann. Ein Wahlrecht des Verbrauchers, statt dessen die den gesetzlichen Zinssatzübersteigenden, in den vereinbarten Ratenzahlungen enthaltenen Zinsen zur Tilgung des Darlehensrückzahlungsanspruchs zu verrechnen, besteht nicht (Abgrenzung zu BGHZ 112, 352).

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