OLG München: Fehlen einer Zuständigkeitsbestimmung in Schiedsvereinbarung
Mit Beschluss vom 3.2.2010 – 34 Sch 024/09 – hat das OLG München entschieden: Fehlt eine Zuständigkeitsbestimmung durch Schiedsvereinbarung, so bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für die Vollstreckbarerklärung nach der Ortsangabe im Schiedsspruch. Denn diese legt grundsätzlich unwiderlegbar auch den schiedsgerichtlichen Verfahrensort fest.