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Wirtschaftsrecht
11.06.2014
Wirtschaftsrecht
LG München I: Falschberatung einer Bank im Rahmen eines sog. "Zinssatzswap mit Währungskomponente

Das LG München I hat mit Urteil vom 31.1.2014 – 14 HK O 19263/11 - entschieden: 
1. Ein von einer Bank sog. "Zinssatzswap mit Währungskomponente", bei welchem nach mathematischen Herauskürzen gleicher Berechnungsteile (hier 6-Monats-EUR-EURIBOR-Telerate) auf beiden Seiten anschließend nur noch auf einer Seite im Wesentlichen als Formelbestandteil das Wechselkursverhältnis Euro/Schweizer Franken übrigbleibt, stellt ein reines Währungsspekulationsgeschäft, kein Zinsgeschäft dar.

2. Eine Bank berät ihren gewerblichen Kunden falsch, wenn sie diesem einen unter 1) genannten "Zinssatzswap mit Währungskomponente" empfiehlt, nachdem der Kunde zuvor in WPHG-Checklisten zu "Währungsmanagement" angegeben hat "i.d.R. grundgeschäftsbezogen" die Geschäftspolitik zu betreiben. Daran ändert sich nichts, wenn bei "Zinsmanagement" der Kunde "aktives Risikomanagement" angegeben hat, weil der unter 1) genannte Vertrag gerade kein Zins-, sondern reines Währungsspekulationsgeschäft ist.

 

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