BGH: Fahrlässiges Verhalten eines Bankkunden im Online-Banking
Mit Urteil vom 24.4.2012 - XI ZR 96/11 - hat der BGH entschieden: Ein Bankkunde, der im Online-Banking Opfer eines Pharming-Angriffs wird, handelt fahrlässig, wenn er beim Log-In-Vorgang trotz ausdrücklichen Warnhinweises gleichzeitig zehn TAN eingibt.