BGH: Fachanwalt – keine Anerkennung der auf der privaten Homepage eingestellten Fachbeiträge als Fortbildung
Der BGH hat mit Urteil vom 20.6.2016 - AnwZ (Brfg) 10/15 – entschieden: Ein nur auf der eigenen Homepage veröffentlichter Fachbeitrag ist keine wissenschaftliche Publikation, mit der ein Fachanwalt seine Fortbildungspflicht erfüllen kann.