BT: Experten sehen Nachbesserungsbedarf bei EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz
Bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz in deutsches Recht sehen Experten Nachbesserungsbedarf. Das ergab eine Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses am 17.4.2013, in der neun Experten ihre Positionen darlegten. In der EU sollen das Verbraucherschutzniveau erhöht sowie der Binnenmarkt für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern verbessert werden. Dies sieht eine EU-Verbraucherrechterichtlinie vor, welche die Bundesregierung nun in deutsches Recht (17/12637) umsetzen will. Tobias Brönneke von der Hochschule Pforzheim erklärte, dass der Gesetzgeber in mehren Punkten gefordert sei. U. a. forderte Brönneke, dass das Bezahlen mit Daten, also bspw. beim kostenlosen Herunterladen einer App, entgeltlichen Leistungen gleichgestellt werde. Jutta Gurkmann, Referentin für Wirtschaftsrecht im Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., Berlin, appellierte an den Gesetzgeber, das Gewährleistungsrecht zu verbessern, d. h. kundenfreundlicher zu gestalten. Mit Blick auf die neuen Informationspflichten erklärte sie, dass sich in diesem Punkt wohl alle Experten einig seien. Denn die neue Richtlinie sieht umfangsreiche Informationspflichten seitens der Unternehmen gegenüber den Verbrauchern vor. Aber, sagte Gurkmann, ein Teil der Informationen sei nicht relevant und teilweise sogar sinnlos. In diesem Zusammenhang schlug sie u. a. die Gründung einer Arbeitsgruppe vor, um eine Strategie zur Eindämmung der Informationsflut zu finden.
(hib-Meldung vom 17.4.2013)