BGH: Exequaturverfahren - Auslegung eines ausländischen Vollstreckungstitels
Der BGH hat mit Beschluss vom 21.11.2013 - IX ZB 44/12 - wie folgt entschieden: Bei der im Exequaturverfahren möglichen Auslegung und Konkretisierung eines ausländischen Vollstreckungstitels können auch Forderungen, welche im ausländischen Vollstreckungstitel nicht ausdrücklich erwähnt werden, im Inland für vollstreckbar erklärt werden, sofern sie im Erststaat ohne eine solche Titulierung im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden können.