BMJV : Europäisches Patentgericht nimmt Gestalt an – rund 100 Experten beraten über die Verfahrensordnung
Anfang 2016 soll das neue Einheitliche Patentgericht seine Arbeit aufnehmen. Das entsprechende Übereinkommen wurde im Februar 2013 unterzeichnet. Für die EU völlig neu ist der Ansatz, dass dieses Gericht in Patentstreitsachen Entscheidungen mit unmittelbarer Wirkung in fast allen EU-Mitgliedstaaten treffen wird. Dafür muss eine komplett neue Verfahrensordnungerarbeitet werden.
Dazu der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Die Verfahrensordnung ist der zentrale Baustein des künftigen Einheitlichen Patentgerichts. Erstmals wird es eine europäische Prozessordnung geben, die die unterschiedlichen Rechtstraditionen der EU-Mitgliedstaaten zusammenführt – ein Meilenstein für die Rechtsentwicklung in der EU. Ich erwarte mir von dieser Anhörung in Trier den entscheidenden Input für die endgültige Fassung.“
Der zunächst von einer Expertengruppe ausgearbeitete Entwurf wurde nun von der Rechtsgruppe des Vorbereitenden Ausschusses zur Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts (www.unified-patent-court.org) in einer überarbeiteten Fassung vorgelegt. Ihr Vorsitzender, Johannes Karcher vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, erwartet wegen des großen Interesses der Patentpraxis an der Verfahrensordnung eine lebhafte Diskussion.
(PM BMJV vom 26.11.2014)