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Wirtschaftsrecht
26.11.2012
Wirtschaftsrecht
Reg: Europäisches Kartellamt nicht durchsetzbar

Ehe ein einheitliches europäisches Kartellamt geschaffen werden kann, bedarf es nach Angaben der Bundesregierung noch „erheblicher Überzeugungsarbeit innerhalb der EU". Es gebe erhebliche unterschiedliche Auffassungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (17/11285) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/11071). Die Abgeordneten hatten sich nach dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel der Schaffung eines unabhängigen europäischen Kartellamts erkundigt. Weiter heißt es: „Nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet die gegenwärtige Struktur eine effektive europäische Kartellverfolgung." Kritisch bewertet werden könne aber die Rolle der EU-Kommission sowohl als ermittelnde, entscheidende und rechtsetzende Behörde.

(hib-Meldung vom 26.11.2012)

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