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Wirtschaftsrecht
10.10.2012
Wirtschaftsrecht
BReG: Euro-Rettungsschirm ESM gestartet

Am 8.10.2012 sind die 17 Finanzminister des Euro-Währungsgebiets zur konstituierenden Sitzung des ESM-Gouverneursrats zusammengekommen, womit der ESM seine operative Arbeit aufgenommen hat. Die Finanzminister repräsentieren im ESM-Gouverneursrat die gewählten Regierungen der Euro-Staaten und treffen alle wesentlichen Entscheidungen. Grundlegende Entscheidungen, etwa über die Gewährung einer Finanzhilfe - einschließlich der damit verbundenen Auflagen, der einsetzbaren Instrumente und der Finanzierungsbedingungen - werden dabei einstimmig gefasst. Für besonders dringliche Entscheidungen über die Gewährung von Finanzhilfen ist ein Eilabstimmungsverfahren mit einer qualifizierten Mehrheit von 85 % der Kapitalanteile vorgesehen. Über eher organisatorische und technische Fragen wird mit qualifizierter Mehrheit von 80 % entschieden. Das deutsche Stimmgewicht beträgt entsprechend dem Anteil Deutschlands am ESM-Kapital 27,1464 %. Zuvor hatten die Vertragsstaaten eine gemeinsame Erklärung zum ESM-Vertrag unterzeichnet. Diese Erklärung stellt die Haftungsobergrenze für den dauerhaften Rettungsschirm sowie die stete Beteiligung von Bundestag und Bundesrat völkerrechtlich sicher. Damit entspricht der ESM-Vertrag genau den Vorgaben des BVerfG, das mit seiner Entscheidung vom 12.9.2012 die umfassende Strategie der Bundesregierung zur Überwindung der Krise im Euroraum bestätigt hatte.

(PM BReG vom 9.10.2012)

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