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Wirtschaftsrecht
21.09.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat dem EuGH mit Beschluss vom 20.9.2012 – I ZR 69/11 – drei Fragen zur Zulässigkeit von elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken vorgelegt. Nach Ansicht des BGH stellt sich zunächst die Frage, ob i. S. d. Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG „Regelungen über Verkauf und Lizenzen“ gelten, wenn der Rechtsinhaber den Bibliotheken den Abschluss von Lizenzverträgen über die Nutzung von Werken auf Terminals zu angemessenen Bedingungen anbietet. Sodann stellt sich nach Auffassung des BGH die Frage, ob Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG die Mitgliedstaaten dazu berechtigt, Bibliotheken das Recht zu gewähren, Druckwerke des Bibliotheksbestands zu digitalisieren, wenn dies erforderlich ist, um die Werke auf den Terminals zugänglich zu machen. Schließlich hat der BGH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob es den Bibliotheksnutzern nach Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG ermöglicht werden darf, auf denTerminals zugänglich gemachte Werke ganz oder teilweise auf Papier auszudrucken oder auf USB-Sticks abzuspeichern und diese Vervielfältigungen aus den Räumen der Einrichtung mitzunehmen.

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