BGH: EuGH-Vorlage zur Auslegung der Haustürgeschäfte-RL
Der Senat hat dem EuGH mit Beschluss vom 5.5.2008 - II ZR 292/06 - folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Werden Beitritte zu Personengesellschaften, Vereinen oder Genossenschaften mit dem vorrangigen Ziel einer Kapitalanlage von der Bestimmung des Art. 1 Abs. 1 S. 1 der Richtlinie 85/577/EWG erfasst? Sind die Bestimmungen der Art. 5 Abs. 2 und Art. 7 der Richtlinie dahin auszulegen, dass sie der Behandlung des widerrufenden Verbrauchers als (zunächst) wirksam beigetretenen Gesellschafter mit allen daraus folgenden Rechten und Pflichten bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerrufs entgegenstehen.
(Quelle: PM des BGH vom 5.5.2008)