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Wirtschaftsrecht
02.02.2009
Wirtschaftsrecht
Bundesregierung: EuGH-Urteil zum VW-Gesetz eins zu eins umgesetzt

Die Bundesregierung hat am 30.1.2009 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen angeblicher Nichtumsetzung des EuGH-Urteils vom 23.10.2008, BB , in Sachen VW-Gesetz ihre Stellungnahme an die Europäische Kommission übermittelt. Zypries sagte in Berlin: „Wir haben das Urteil des EuGH eins zu eins umgesetzt. Es kann aber angesichts der historischen Dimensionen des VW-Gesetzes keinen Zweifel daran geben, dass wir nur insoweit Veränderungen vornehmen, als das Urteil es verlangt, und nicht darüber hinausgehen. Eines ist aber ebenso klar: Sollte der EuGH feststellen, dass die bisherige

Umsetzung nicht ausreichend ist, ist Deutschland selbstverständlich bereit, sofort die

erforderlichen Gesetzesänderungen vorzunehmen." Den Vorschlag Zypries an die Kommssion, gemeinsam beim EuGH einen Auslegungsantrag zum Urteil zu stellen und damit höchstrichterliche Klarheit über die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zu erlangen, hatte Wettbewerbs-Kommissar McCreevy jüngst abgelehnt.

(Quelle: PM BMJ vom 30.1.2009)

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